Allerdings ist im Strafmaß dafür fast immer eine abgemilderte Strafe von maximal sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen vorgesehen. 3.191 Beiträge (ø0,57/Tag), Mitglied seit 07.04.2002 793 Beiträge (ø0,13/Tag), Mitglied seit 11.11.2006 getrennt lebend, Vater zweier Unterhaltspflichtiger Kinder , ⦠Grosse Toene kann jeder spucken Bella. Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch. 2.830 Beiträge (ø0,45/Tag), Mitglied seit 02.03.2002 Zum neuen Kochbuch! Hallo, in deinem Fall ist es nicht erlaubt. 1.660 Beiträge (ø0,29/Tag), Mitglied seit 20.10.2005 War seine Antwort, dass er vorhat auch ohne Schein zu fahren nur eine Trotzantwort? Das sah das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln ganz anders. ...wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen, Susanne, das ist nicht dein Ernst, oder? OBERLEICHTERSBACH. Frage Nummer 3000104080 ... welche ihre Kinder mit einem 5-Liter SUV die anderthalb Kilometer zur ⦠Ich ziehe jetzt wegen Arbeit um, damit ich nicht mit dem Zug fahren muss. Und für die restlichen fünfeinhalb Monate bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses könne er auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln seiner Arbeitstätigkeit nachkommen. 28 Beiträge (ø0,01/Tag), Mitglied seit 03.07.2006 12 Beiträge (ø0/Tag), Mitglied seit 14.09.2003 I don\'t SUFFER from insanity. Egon braucht den Schein. Oh Mann, jetzt war ich aber erschrocken, hab nur den \"newbee\"-Kopf gesehen, und gedacht nu ist alles raus und ich krieg einen auf den Deckel, dass ich interna hier verbreite. Einem meiner Kollegen - auch so ein Egon - ist das auch passiert - allerdings nur 4 Wochen! 43.740 Beiträge (ø6,27/Tag), Mitglied seit 01.11.2004 >darf man wenn man den führerschein mit 17 hat allein zur arbeit fahren? Sind preiswert in der Anschaffung und im Unterhalt, der Führerschein ist schnell zu bekommen, und man ist unabhängig, auch von Männe. 13.879 Beiträge (ø2,41/Tag), Mitglied seit 09.03.2005 @Petra, ne, das würdest du nicht, das würden Eltern nicht tun. Aber man ist irgendwie so hilflos. Hallo Susanne, mach dir nicht so viele Gedanken, du hast ja nix über deinen Sohn geschrieben, was sich nicht ohnehin im Bekanntenkreis etc. oder wenn er arbeitslos werden würde (finanziell auch nicht) dann müsste er da auch komplett selbst durch. 4.336 Beiträge (ø0,8/Tag), Mitglied seit 21.08.2006 herumsprechen würde. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens ein anderer Tatbestand als das Fahren ohne Führerschein. 263 Beiträge (ø0,05/Tag), Mitglied seit 05.07.2006 @ belle <